Das Agrarrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen rund um landwirtschaftliche Betriebe, Flächenpacht, Förderprogramme und Umweltschutz.
Rechtliche Beratung für Landwirtschaft und Agrarbetriebe
Das Agrarrecht umfasst ein breites Spektrum an gesetzlichen Regelungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Landwirten und Agrarbetrieben zugeschnitten sind. Dazu zählen unter anderem Fragen rund um Flächenpacht, landwirtschaftliche Förderprogramme, Umwelt- und Naturschutzvorschriften sowie Tierhaltung und Lebensmittelrecht.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten rechtssicher zu gestalten und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung, Pachtverhandlungen sowie bei der Beantragung und Durchsetzung von Fördermitteln. Darüber hinaus vertreten wir Sie kompetent in Konflikten mit Behörden, Nachbarn oder Vertragspartnern.
Tätigkeitsschwerpunkte
Pachtverträge und Flächenmanagement: Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen sowie Beratung zum optimalen Flächenmanagement
Fördermittel und Subventionen: Unterstützung bei der Beantragung, Verwaltung und rechtssicheren Nutzung von Agrarförderungen und EU Subventionen
Umwelt- und Naturschutzrecht: Beratung zu umweltrechtlichen Vorgaben, Wasserrecht, Dünge- und Pflanzenschutzverordnungen
Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaften
Tierhaltung und Lebensmittelrecht: Unterstützung bei rechtlichen Fragen zur Tierhaltung, Tierschutz und den Anforderungen des Lebensmittelrechts
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