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Wehrrecht und Beamtendisziplinarrecht

Das Wehrrecht und Beamtendisziplinarrecht regelt die rechtlichen Rahmen­bedingungen für Angehörige des Bundesheeres bzw. militärischer Organisationen.

Stark im Recht. Verlässlich im Dienst

Es betrifft insbesondere Fragen rund um Dienstpflichten, Disziplinarverfahren, Beförderungen, Versetzungen sowie Rechte und Pflichten während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Milizdienstes. Wir beraten und vertreten Grundwehrdiener, Berufssoldaten, Milizangehörige und zivile Bedienstete in allen Angelegenheiten - auch gegenüber dem Bundesministerium für Landesverteidigung oder militärischen Kommanden.

Ob bei dienstrechtlichen Konflikten, medizinischer Tauglichkeitsbeurteilung, Wehrdienstverweigerung oder Fragen zur Entschädigung - wir stehen Ihnen mit juristischer Expertise und Verständnis für die besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Dienstrechtliche Beratung: Unterstützung bei Fragen zu Rechten und Pflichten während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Milizdienstes
  • Tauglichkeitsfeststellung
  • Wehrdienstverweigerung und Zivildienst
  • Verteidigung in disziplinarrechtlichen Verfahren vor militärischen Behörden
  • Versetzung, Beförderung und Entlassung
  • Rechte im Auslandseinsatz
  • Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche: Geltendmachung von Ansprüchen bei Dienstunfällen, Verletzungen oder fehlerhaften behördlichen Entscheidungen
Ich freue mich auf Ihre Anfrage. 
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Mag. Natascha
Jilek

Kanzlei Leoben