Das Wehrrecht und Beamtendisziplinarrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Angehörige des Bundesheeres bzw. militärischer Organisationen.
Stark im Recht. Verlässlich im Dienst
Es betrifft insbesondere Fragen rund um Dienstpflichten, Disziplinarverfahren, Beförderungen, Versetzungen sowie Rechte und Pflichten während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Milizdienstes. Wir beraten und vertreten Grundwehrdiener, Berufssoldaten, Milizangehörige und zivile Bedienstete in allen Angelegenheiten - auch gegenüber dem Bundesministerium für Landesverteidigung oder militärischen Kommanden.
Ob bei dienstrechtlichen Konflikten, medizinischer Tauglichkeitsbeurteilung, Wehrdienstverweigerung oder Fragen zur Entschädigung - wir stehen Ihnen mit juristischer Expertise und Verständnis für die besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes zur Seite.
Tätigkeitsschwerpunkte
Dienstrechtliche Beratung: Unterstützung bei Fragen zu Rechten und Pflichten während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Milizdienstes
Tauglichkeitsfeststellung
Wehrdienstverweigerung und Zivildienst
Verteidigung in disziplinarrechtlichen Verfahren vor militärischen Behörden
Versetzung, Beförderung und Entlassung
Rechte im Auslandseinsatz
Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche: Geltendmachung von Ansprüchen bei Dienstunfällen, Verletzungen oder fehlerhaften behördlichen Entscheidungen
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