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Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Wenn Sie selbst oder Ihr Eigentum geschädigt wurden, stehen wir Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern übernehmen auch Ihre Vertretung in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahren.
Schadenersatzrecht

Sollten Sie einen Schaden erlitten haben, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Entschädigung zu. Ob beschädigtes Eigentum, Schäden an Ihrer Gesundheit, eine missglückte Reise oder die Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte: Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und unterstützen Sie dabei, Ihre Schadensersatzansprüche durchzu­ setzen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Schmerzensgeld / Ansprüche aus Körperverletzung
  • Ansprüche aus Schäden am Vermögen
  • Arzthaftung
  • Schäden aus Verkehrsunfall
  • Skiunfälle
  • Sachverständigenhaftung
  • Rufschädigung / Ehrenbeleidigung in sozialen Medien
Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht greift immer dann, wenn eine erbrachte Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft ist. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis - falls erforderlich - zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei setzen wir alle rechtlichen Mittel ein, um einen angemessenen Ausgleich für Ihre Nachteile zu erzielen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Kauf- und Werkverträgen
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Mag. Athanasia Toursougas-Reif

Kanzlei Pöls-Oberkurzheim

Mag. Natascha
Jilek

Kanzlei Leoben