Erbrechtliche Fragen beginnen oft schon zu Lebzeiten. Mit einer rechtzeitigen Planung lassen sich Konflikte vermeiden und Ihr letzter Wille rechtlich absichern.
Vorsorgen, gestalten, Streit vermeiden
Das Erbrecht regelt nicht nur die Verteilung des Vermögens nach dem Tod, sondern gibt auch die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten klare und individuelle Regelungen zu treffen. Ob Testament, Pflichtteil, Erbfolge oder Erbauseinandersetzung - wir beraten Sie umfassend, kompetent und mit dem nötigen Feingefühl.
Im Erbrecht ist vorausschauende Gestaltung entscheidend, um spätere Streitigkeiten unter Angehörigen zu vermeiden. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite - bei der Vorsorge ebenso wie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testament)
Errichtung von Erbverträgen, Erbverzichten, Schenkungen auf den Todesfall
Pflichtteilsrecht - Errichtung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
Verlassenschaftsverfahren
Vertretung in Streitigkeiten zwischen Erben - Erbschaftsprozess bei Gericht
Gestaltung von Übergaben zu Lebzeiten
Vertretung in Verlassenschaftsverfahren (auch bei Notaren)
Abwicklung von Verlassenschaften im Eingabenweg
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